Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsrecht
Einnahmen durch Verkauf oder Vermietung? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu realisieren.
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren, um das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken. Zum unbeweglichen Vermögen gehören unter anderem (bebaute und unbebaute) Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile (Wohnungseigentum).
Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Die Verwaltung wird hierbei auf einen Zwangsverwalter übertragen, dessen Aufgabe es ist, Mieten oder Pachten einzuziehen und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Zwangsverwaltungsobjektes aus den Einnahmen zu sichern. Im Zwangsverwaltungsverfahren geht es also für die beitreibenden Gläubiger um die erzielten Einnahmen aus dem Zwangsverwaltungsobjekt.
Im Unterschied hierzu steht die Zwangsversteigerung, in der die Gläubiger ihre Ansprüche durch Verwertung der Immobilie realisieren. Auch hier ist ein Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts mit der Durchführung betraut.
Unser Fokus liegt hier insbesondere in folgenden Bereichen:
- Zwangsverwaltertätigkeit nach gerichtlicher Bestellung durch das zuständige Amtsgericht
- Begleitung betroffener Schuldner sowohl in Zwangsverwaltungs- als auch in Zwangsversteigerungsverfahren bzw. im Vorfeld, um entsprechende Verfahren abwenden zu können
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Beteiligung an Vertragsverhandlungen
- Verbandsberatung